„Der berüchtigte Kollateralschaden ist nach dem humanitären Völkerrecht nicht per se verboten“.
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Auf Kriegsfuß mit dem Völkerrecht? An error has occurred. Jetzt Artikel freischalten: Testen Sie die Allgemeine Zeitung 4 Wochen für nur 0,99 … from Google Alert – Völkerrecht https://ift.tt/NUbki1n
„Bei diesen Fragen geht es nicht nur um das Völkerrecht, sondern mehr noch, in moralischer Hinsicht, um das Wohl des Volkes.“ „Bei diesen Fragen geht … from Google Alert – Völkerrecht https://ift.tt/twsqe9O
Militärische Angriffe auf zivile Infrastruktur sind auch im Krieg nach dem humanitären Völkerrecht verboten. Die Genfer Konventionen, die UN-Charta … from Google Alert – Völkerrecht https://ift.tt/hKxEI9O